CO2 Konzentrationen
Ein Richtwert für die maximale CO2-Konzentration in Wohn- und Aufenthaltsräumen wird mit einem Wert von 0,1 Vol% CO2(1 000 ppm = 1 830 mg/m3), die sogenannte Pettenkofer-Zahl (Pettenkofer 1858), die als Basis für Berechnungen und Regelungen vor allem im Bereich raumlufttechnischer Anlagen ist, herangezogen (siehe z.B. ÖNORM H 6000).
In Österreich liegt der derzeit gültige MAK-Wert für CO2 laut Grenzwerteverordnung (2003) bei 5 000 ppm (9 000 mg/m3) bzw. 10 000 ppm (18 000 mg/m3) als Momen- tanwert für den Beurteilungszeitraum von 60 Minuten. Die deutsche MAK-Werte- Kommission legte einen MAK-Wert von 5 000 ppm fest (MAK- und BAT-Werte-Liste).
In der deutschen DIN 1946 wird im Teil 2 (Gesundheitstechnische Anforderungen) gefordert, dass der mittlere Volumengehalt an CO2 0,15 Vol% (1 500 ppm = 2 750 mg/m3) nicht überschreiten soll (DIN 1946-2 1994).
In einem deutschen Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden (UBA 2003) wird die Meinung vertreten, dass zur Einhaltung des hygienischen Bereiches von unter 1 500 ppm CO2 (2 750 mg/m3) ein 3- bis 4-facher Luftwechsel pro Stunde erforderlich ist, dies würde allerdings in der Praxis nur durch eine raumlufttechnische Anlage mit hohem Luftwechsel erreicht werden können.